Im Handel werden Baulatten in den Abmessungen 2,4cm/4,8cm und 3x5cm/4x6cm, geführt.
Diese Baulatten sind für Unterkonstruktionen, Auffütterungen etc. im Innenausbau, gegebenenfalls auch als Unterkonstruktion im Außenbereich zu verwenden.
Für die Biegebeanspruchung einer Dachlatte ist ein Prüfbericht bzw. auch ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Dazu gibt es eine Vereinbarung für die Zertifizierung von Dachlatten mit CE-Zeichen durch den Sägewerksverband, Holzhandel, Berufsgenossenschaft und Dachdecker- und Zimmererhandwerk (siehe anliegendes Foto).
Deshalb: keine Baulatte als Dachlatte!
Dies ist nicht zulässig. Es besteht eine Gefahr des Versagens bei Mannlast.
Die Dachlatten müssen eine Kennzeichnung haben. Diese lautet CE, SC DIN 4074. Die Musterfirma, die dafür zugelassen ist, muss eine Zertifizierungszulassung haben, um diese Latten herzustellen.
Die Zulassungsnummer muss auf der Latte aufgedruckt sein. Zusätzlich hat die Latte vor Kopf eine rote Farbmarkierung zur optischen Erkennung und Unterscheidung.
Der Hersteller (Sägewerk etc.) muss eine Zertifizierung haben um Dachlatten herstellen zu dürfen. Der Handel darf keine Baulatten als Dachlatten verkaufen.
Fazit:
Baulatten sind als Dachlatten nicht zulässig; die Verwendung als solche kann lebensgefährlich sein!