Zulassung für Treppen

Im Wohnungsbau werden auf dem Markt Systemtreppen überwiegend von industriellen Anbietern angeboten.

Die klassische traditionelle Handwerkskonstruktion ist aus preislichen Gründen nicht mehr stark vertreten.

Für Systemtreppen und Fertigteiltreppen ist eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Die bauaufsichtliche Zulassung ist vom Hersteller/Lieferanten vorzulegen und gegebenenfalls gegenüber der Baubehörde nachzuweisen.

Zulassungspflichtige Treppen mit verschiedenen Bauarten sind z. B.

  •   Tragbolzentreppen (WF2 /WF3)
  •   Kragarmplatten (eingespannte Treppenstufen)
  •   Faltwerktreppen (freitragendes Faltwerksystem)
  •   Geländer-tragende Treppen (Treppenhalterung über die Geländer-Konstruktion)
  •   Spindeltreppen
  •   Flachwangentreppen
  •   Mittelholmtreppen
  •   Treppen mit Stufen-/Wangenverbinder

Vorstehende Treppenanlagen benötigen eine europäische Zulassung (ETA für Treppen).

Der Hersteller hat diese Zulassung dem Auftraggeber (Bauherrn) vorzulegen mit der genauen Bezeichnung, dass diese Art von Treppen bezogen auf die Zulassungsnummer an dem Objekt eingebaut wurde und die Montage nach den Regeln der technischen Vorschriften erfolgt ist.

Empfehlung:

Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob die Zulassung vorhanden ist. Mit dem Angebot sollte man sich die Zulassung bestätigen lassen und darauf achten, dass die Zulassung mit der Rechnung übersendet wird.

Insbesondere bei Generalanbietern wird eine Treppenart nicht unbedingt detailliert  beschrieben. Man sollte daher auf eine detaillierte Beschreibung und auf die Zulassung besonders achten.

Bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie ist unbedingt darauf zu achten, dass eine behördliche Genehmigung für eventuell ausgebaute Dachgeschossflächen (Speicher / Spitzboden) vorliegt.