Aus Sicht des Unterzeichnenden ist vermehrt festzustellen, dass bei Verwendung von großformatigen Steinen es in der Vergangenheit zur Rissbildungen im Innenputz -“ jedoch auch in verschiedenen Fällen im Außenputz - gegeben hat.
Zu diesen Kriterien hat nunmehr das Kammergericht Berlin in einem entsprechenden Fall gegen die ausführende Baufirma bzw. den Architekten entschieden (21 U 108/09):
Schadensersatzpflicht bei Rissbildung im Mauerwerk auch bei Verwendung bauaufsichtlich zugelassener großformatiger Kalksandsteinplatten
1. Gibt der Architekt in der Baubeschreibung als Material für das Mauerwerk großformatige Kalksandsteinplatten vor, das wegen seines Formats und des darauf anzubringenden starren Gipsputzes eine erhöhte Gefahr einer Rissbildung in Mauerwerksverband begründet, ohne den Bauherrn auf dieses Risiko hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, für eine äußerst sorgfältige Ausführung und gegebenenfalls ein rissüberbrückendes Beschichtungssystem zu sorgen, so haftet er, wenn es zur Rissbildung in den tragenden Außen- und Innenwänden des Hauses kommt, wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus dem Architektenvertrag auf Schadensersatz.
2. Der Haftung des Architekten steht nicht entgegen, dass das ausgeschriebene großformatige Steinmaterial bauaufsichtlich zugelassen ist. Denn diese Zulassung ist keine Gewähr dafür, dass das zugelassene Material auch ohne die erhöhte Gefahr von Rissbildungen eingebaut werden kann.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die Revision zu diesem Urteil nicht angenommen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Als großformatige Steine sind zu bezeichnen z. B. Steine von einem Maß ab 99cm Länge und einer Höhe ab 49cm.
Diese können aus KSV (Kalk-Sand-Vollstein), aus Porenbeton bzw. auch aus Ziegel- und Bimsstein sein. Das Fugenrisiko bei großformatigen Steinen ist größer als bei einem kleinformatigen Stein. Fugen über 5mm sind vollflächig zu schließen. Vorgenanntes ist keine energetische Frage, da die meisten Hersteller von Steinen bei einem Quadratmeter Wandfläche energetisch einen Zuschlag eingerechnet haben. Die Fugenöffnung kann sich biophysikalisch negativ auswirken, z. b. kann sich hier Schimmel bilden und es kann zu Putzablösungen kommen, aufgrund des Kondensates, welches in solchen Baufugen entstehen kann.
Hierzu gibt es aus Erfahrung einige negative Beispiele.
FAZIT:
Grundsätzlich sind alle offenen Fugen im Mauerwerk über 5mm vollflächig zu
verschließen. Im großflächigen Steinbereich sollte komplett armiert oder alternativ überbrückende Beschichtungen aufgebracht werden, bevor der Innenputz/Außenputz hergestellt
wird.